Auf die Richter vom Bundesverfassungsgericht kann man einfach bauen … sie haben in letzter Zeit eine Reihe guter Entscheidungen getroffen. So auch diesmal: sie haben die Verwendung der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 als verfassungswidrig eingestuft.
tagesschau.de schreibt:
Da Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürger bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst worden sei. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.
Die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten rechnergesteuerten Geräte hätten diesen Anforderungen jedoch nicht entsprochen. Damit sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt worden.
Experten (wie der CCC) hatten schon damals gewarnt, dass die Computer leicht manipulierbar seien, und zwar so, dass im Nachhinein Manipulation nicht mehr festgestellt werden könne. Aber wie es leider in Deutschland so häufig läuft: Politiker hören nicht auf diejenigen, die technischen Sachverstand bzgl. des zu diskutierenden Punktes haben, und zitieren lediglich eine kleine Gruppe von “Experten”, die Lobbyisten sind, und die Produkte zu verkaufen suchen.
Eine kurze und knackige Einführung in das Thema Wahlcomputer liefert dieser Beitrag.
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