Ich habe vor ein paar Tagen Post vom Finanzamt bekommen – ich solle doch bitte nachweisen, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Wenn ich das nicht kann, solle ich bitte Kirchensteuer nachzahlen.
Zur Erinnerung: wenn man aus der Kirche austritt geht man beispielsweise zum Rathaus, zahlt 25 Euro Verwaltungsgebuehr an den Staat, und schickt danach den Bescheid, den man erhaelt, zum Finanzamt.
Aber der Staat erinnert sich aktuell bei vielen Menschen auf einmal nicht mehr daran, dass er da 25 Euro kassiert hat.
Der Brief liegt zu Hause auf meinem Buerokratie Stapel, und gerade stosse ich zufaellig auf einen Artikel in der FAZ, der das Thema behandelt. Zusammenfassend: Staat und Kirche zocken Buerger ab (eine Ueberschrift des Artikels traegt sogar den Titel “Skrupelloses Geschäftsgebaren”).
Ein Zusammenfassung ist auf hyperblog.de zu finden:
- Man geht zum Amt (Familiengericht oä) bezahlt eine Gebühr und leistet dem Staat eine Unterschrift, dass man austritt
- Der Staat registriert das, verlangt eine Bearbeitungsgebühr
- Man schickt dem Finanzamt eine Kopie des Dokuments, die tragen das in die Steuerkarte ein
- Und nun sagt das Oberverwaltungsgericht, dass das nicht zählt?!
- Das Beste: nach 10 Jahren werden die Dokumente vernichtet und es soll kein verlässlicher Vermerk existieren? Da stellt sich mir die Frage: ist der Staat oder das Amt nicht vertrauenswürdig?
- Die Kirchen scheinen darauf zu spekulieren, dass der Bürger sich auf den Staat verlässt, was man hier eindeutig wohl nicht kann, und macht daraus ein lohnendes Geschäftsmodell mit der Schützenhilfe des Staates
Was tun, wenn man keine Kopie des Bescheides mehr hat, weil man das Original an das Finanzamt geschickt hat, und dachte, dass der Staat sicher wissen wird, dass man aus der Kirche ausgetreten ist:
Die FAZ schreibt:
Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte der Betroffenen stets eingetragen war: “Kein Kirchensteuerabzug”, hilft ihnen das nicht – selbst wenn dies bis dahin von allen für sie zuständigen Finanzämtern so praktiziert worden ist. Dies schaffe keinen “Vertrauenstatbestand”, befand das Berliner Oberverwaltungsgericht (Az.: OVG 9 B 25.05). Notfalls bleibt nur ein Ausweg: schnell noch einmal aus der Kirche austreten – und Steuern nachzahlen.
Interessant dabei ist, dass man sich natuerlich noch sehr genau daran erinnert, an welchem Tag ich getauft wurde …