Ein Uhrenhändler wird von der Polizei für einen Hehler gehalten, und 27 Rolex werden beschlagnahmt. Die Polizei schickt die Uhren mit der Post zur Überprüfung, allerdings krallt sich das Paket irgendjemand. 135.000 Euro sind weg, der Händler kriegt keinen Pfennig.
Fefe fasst zusammen:
Die Post versichert keine Päckchen bis 2 kg und größere Pakete nur bis 500 Euro. Teurere Gegenstände hätte die Polizei nie mit der Post verschicken dürfen. Der Händler klagt also, und hier ist das Urteil:
“Die Polizei sei trage zwar die Schuld, heißt es, doch da die Beweismittel verschwunden sind, könne Wert und rechtmäßiger Besitzer der Uhren nicht mehr geklärt werden. Selbst die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vertreten diese Auffassung.”
Ouch.
Der Stern hat auch einen Artikel, wo noch Details dazu kommen:
“Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat, gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht notiert.”
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