In Griechenland gibt es ein Gesetz, dass Universitäten zu autonomen Gebieten erklärt, die die Polizei nicht betreten darf – wie das konkret aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Fest steht allerdings, dass dieses Gesetz auf den 17. November 1973, den sogenannten Polytechnion-Tag zurückgeht, an dem sich linke/oppositionelle Studenten in der Polytechnion-Universität verschanzt hatten, nachdem sie massive Kritik an der herrschenden Militärjunta geübt hatten. Das Regime ist mit Panzern in die Universität vorgedrungen und hat viele Studenten getötet.
Es gibt alle paar Jahre Versuche, das Gesetz abzuschaffen, die linke Szene in Griechenland mobilisiert dann allerdings immer ganz massiv, so dass es bis jetzt noch nicht zur Abschaffung kam.
December 10th, 2008
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December 12th, 2008 at 14:24
Sagen wir so:
Jedenfalls in BW – vermutlich in ganz Deutschland – ist das gar nicht mal unähnlich:
Für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb von Behörden ist sachlich nicht die allgemeine Polizeibehörde, sondern die Behörde selbst zuständig.
Die Behörden sind zwar materiell polizeipflichtig (d.h. sie müssen sich an allgemeines Polizeirecht halten), die Polizei darf aber nicht tätig werden, wenn sie nicht darum gebeten wird (Amtshilfe) – wenn also in der Universität der Rektor die Diktatur ausruft, müsste streng genommen nicht die Polizei, sondern die Rechtsaufsicht anrücken (die dann auch die Polizei um Amtshilfe bitten könnte – von sich aus darf die Polizei aber nichts).
Ob das auch nur irgendein Polizist weiß, darf bezweifelt werden… ;-)
December 12th, 2008 at 14:50
Der Fall tritt aber nur dann ein, wenn die Behörde selbst die Polizei nicht um Hilfe ruft – ich denke, das könnte der zentrale Unterschied zu Griechenland sein; dort darf der Staat nicht, hin oder her.
Auf der anderen Seite wäre das recht seltsam, könnte man doch alles auf dem Gelände der Universität tun, ohne dass es geahndet werden kann, solange man das Gelände nicht verlässt.
ta-ta
E.