Informationsabend und öffentliche Diskussion über Konkordatslehrstühle in Bayern
(Dienstag, 18. November, 18 Uhr, Leopoldstr. 13 “Schweinchenbau”, Raum 2401)
Die Kurzfassung: in vielen Fachbereichen wie Philosophie, Politik oder Soziologie existiert an bayerischen Hochschulen ein Konkordatslehrstuhl, dessen Inhaber erst ernannt werden darf, wenn die katholische Kirche ihr “go” gibt.
Dagegen wird nun von einigen Personen geklagt: sie wurden nicht in Berufungsverfahren für Professuren aufgenommen, da sie nicht der katholischen Religionsgemeinschaft angehören.
Bei der Besetzung von Lehrstühlen an Bayerischen Universitäten hat die katholische Kirche auch im Jahr 2008 noch ein entscheidendes Mitspracherecht! Und das in ganz weltlichen Fächern, wie Philosophie, Pädagogik und den Gesellschaftswissenschaften (i.d.R. Politik oder Soziologie). An fast allen bayerischen Universitäten existiert für jeden dieser Fachbereiche jeweils ein sogenannter Konkordatslehrstuhl, dessen Inhaber erst ernannt werden kann, wenn vom zuständigen Bischof hinsichtlich seines „katholisch-kirchlichen Standpunktes” kein Einwand erhoben wird.
Grundlage dafür ist ein zwischen dem Freistaat Bayern und dem “Heiligen Stuhl” im Jahre 1924 abgeschlossenes Konkordat (Staatskirchenvertrag), in dem der katholischen Kirche weitreichende Einflussmöglichkeiten im Bereich Erziehung und Bildung eingeräumt wurden. Nachdem im Jahre 1968 die Bekenntnisschulen in Bayern abgeschafft wurden und damit die klerikalen Privilegien zunächst eingeschränkt waren, wurde in einer Änderung des Konkordatsvertrages im Jahre 1974 die Einflusssphäre verstärkt auf die Universitäten verlagert. Die Intention war, wenigstens auf die Ausbildung der LehrerInnen einwirken zu können.
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So war es auch bei einem Privatdozenten an der Philosophischen Fakultät der Uni München, Dr. Alexander von Pechmann, als er sich auf den zur Besetzung ausgeschriebenen Lehrstuhl für Praktische Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg bewerben wollte. Trotz fachlicher Qualifikation ist er von vornherein von dem Berufungsverfahren ausgeschlossen, da er nicht der katholischen Relionsgemeinschaft angehört.
Gemeinsam mit sechs weiteren HochschullehrerInnen ist er nun einer der Kläger gegen die Konkordatsbindung von Lehrstühlen. Die Kläger argumentieren, dass diese Benachteiligung aufgrund des religiösen Bekenntnisses verfassungswidrig ist, d.h. sowohl gegen die Verfassung des Freistaates Bayern, das Grundgesetz sowie das Gleichbehandlungsgesetz der Europäischen Union verstößt.
Mit der Veranstaltung “Professur von Bischofs Gnaden – Zu Konkordatslehrstühlen und warum sie abgeschafft gehören” am Dienstag, den 18. November, will die Lehramtskampagne (eine studentische Initiative) der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, eine Diskussion über die Konkordatslehrstühle anstoßen und damit das Anliegen der KlägerInnen unterstützen.
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– Danke an Wenzel für die Info
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November 14th, 2008 at 09:22
“[...]und warum sie abgeschafft gehören.”
Gotta be kiddin’ me…
November 15th, 2008 at 23:33
Ich teile die Meinung: die katholische Kirche hat inhaltlich nichts mit Lehrstühlen der Soziologie oder Politikwissenschaft am Hut, und ich sehe keinen Grund dafür (und viele dagegen), wieso sie bei der Besetzung von universitäten Lehrstühlen mitreden sollen dürfte.
November 16th, 2008 at 02:37
Davon abgesehen – ich könnte in einer ausschweifenden Diskussion das Licht von einem anderen Standpunkt auf die Sache werfen, will aber nicht – ging es mir eher um die…..minder professionelle Formulierung ;)
November 19th, 2008 at 14:14
Ach, Licht wird völlig überschätzt :)
Und ja, der Titel der Veranstaltung ist etwas zu direktional gewählt.
December 24th, 2008 at 11:33
[...] z.B. den an Schulen allgegenwärtigen Religionsunterricht (und diese lebenswerte Ausnahme), die Mitbestimmung über die Besetzung nicht-religiöser Lehrstühle an Universitäten, das Veto bei der Einstellung konfessionsloser Menschen an Einrichtungen, die von der Kirche [...]