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rauchverbot verfassungswidrig (update)

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen eines tübinger Wirtes und einer berliner Wirtin stattgegeben: die Nichtraucher-Gesetze in den Bundesländern Berlin und Baden-Württemberg verstoßen gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte.

Die Kläger gingen dagegen vor, dass in Lokalen mit abtrennbaren Räumen geraucht werden darf, so lange auch ein Nichtraucher-Zimmer zur Verfügung steht, in kleinen “Eckkneipen” mit nur einem Raum allerdings striktes Raucherverbot gilt. Da ein Großteil der Kundschaft rauche, stünden massive Umsatzeinbußen bevor (bzw. seien bereits zu spüren), und das Recht auf freie Berufsausübung sowie das Eigentumsrecht sei verletzt.

Mit sofortiger Wirkung darf in diesen beiden Bundesländern in kleinen Kneipen wieder geraucht werden.

Betroffene Kneipen dürften allerdings keine zubereiteten Speisen anbieten, sie müssten eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein. Außerdem muss die Kneipe “als Rauchergaststätte gekennzeichnet” sein.

Eine Übergangsfrist wurde bis zum 31.12.2009 ausgerufen – bis dahin müssen Berlin und Baden-Württemberg das Nichtrauchergesetz verändern.

Interessant ist folgendes:

Der Erste Senat betonte jedoch, dass die Bundesländer bei ihrer geforderten Neuregelung auch “ein striktes Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen verhängen” dürften. Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut. Habe sich der Gesetzgeber aber wie in Baden-Württemberg, Berlin und in den meisten anderen Bundesländern für ein weniger strenges Schutzkonzept entscheiden, müssten die Ausnahmen auch “folgerichtig” sein.

Ich bin sehr gespannt, wie die anderen Bundesländer, die teilweise ähnliche gesetzliche Regelungen haben, auf diesen Beschluss reagieren; es werden auch immer mehr Stimmen laut, die Nichtraucher-Gesetzgebung auf Bundesebene fordern.

Update 31.07.2008:
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, fordert, die Ausnahmen zu streichen, und weist darauf hin, dass andernfalls versucht würde, ein generelles Rauchverbot durch ein Bundesgesetz zu regeln. Zustimmung erhält sie von dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, der Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn, dem Kandidat für den Parteivorsitz der Grünen, Cem Özdemir, sowie Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, sieht allerdings nur geringe Chancen für eine derartige rechtliche Regelung.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckardt sagte, dass eine konsequente Anwendung des Rauchverbotes verfassungskonform ist und Ausnahmen verfassungswidrig sind.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), sprach von einem “Pyrrhussieg für die Gastwirte und deren Berufsfreiheit”. Der “Neuen Osnabrücker Zeitung” sagte er: “Es gibt den Ländern den Wink mit den Zaunpfahl, nun strikte Rauchverbote für die Gastronomie zu erlassen.” Er habe sich vom Verfassungsgericht mehr Mut zur Freiheit gewünscht.

Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, fordert einfach nur “klare Regelungen ohne Ausnahmen” – was auch immer das heißen mag.

— Zitate von: tagesschau.de


July 30th, 2008  

One Response to “rauchverbot verfassungswidrig (update)”

  1. Joe
    July 30th, 2008 at 12:58

    DIe Möglichkeit zur Wiedereinführung von Raucherlokalen sollen nun auch Discotheken etc. haben – und alles nur, weil in BaWü und Berlin mehr Ausnahmen von der Regel erlaubt worden sind, als in manch anderen Bundesländern:
    Inkonsequenz zahlt sich nicht aus.


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